Teilnahmebedingungen Instagram-Wettbewerb

Teilnahmebedingungen zum Instagram-Fotowettbewerb von Grüne Feldkirchen-Westerham, Februar/März 2020

§ 1 Allgemeines

(1) Für die Teilnahme an dem von den Grünen Feldkirchen-Westerham als Veranstalter durchgeführten Gewinnspiel #niceplacefeldkirchenwesterham gelten folgende Bedingungen: Der Wettbewerb steht in keiner wie auch immer gearteten Verbindung zu Instagram, sondern wird ausschließlich vom Veranstalter Grüne Feldkirchen-Westerham organisiert und ausgerichtet. Instagram sponsert, unterstützt oder organisiert dieses Gewinnspiel nicht. Es bestehen daher keinerlei Rechtsansprüche gegenüber Instagram.

(2) Durch Teilnahme an dem Wettbewerb gilt die Zustimmung des Nutzers oder der Nutzerin (im Weiteren der „Teilnehmer“) zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen als erteilt.

§ 2 Teilnahmevorgang

(1) Die Teilnahme am Wettbewerb findet auf Instagram statt. Die/Der Teilnehmer*in nimmt am Wettbewerb teil, indem sie/er ein thematisch passendes Foto aufnimmt, auf Instagram postet, das Instagram-Konto https://www.instagram.com/gruene_fw darin markiert („taggt“) und gleichzeitig den Kampagnen-Hashtag #niceplacefeldkirchenwesterham hinzufügt. Die/Der Teilnehmer*in muss alle Rechte an dem eingereichten Foto haben. Das Teilen von Inhalt, beispielsweise über die eigene Zeitachse der*s Teilnehmer*in mithilfe von Facebook-Funktionen, ist keine Voraussetzung für die Teilnahme am Wettbewerb.

 (2) Es gilt die allgemeine Datenschutzrichtlinie von Instagram.

(3) Für die Teilnahme am Wettbewerb gilt das nachstehende Verfahren, in Einklang mit der Beschreibung im Beitrag:

  • Die/Der Teilnehmer*in lädt ein Foto auf Instagram hoch.
  • Das eingereichte Foto darf zuvor noch nicht auf Instagram veröffentlicht worden sein. Ein im Instagram-Konto des Teilnehmers bereits vorhandenes Foto wird möglicherweise für die Teilnahme am Wettbewerb nicht berücksichtigt, selbst wenn der Kampagnen-Hashtag hinzugefügt wird.
  • Damit ein Foto berücksichtigt wird, müssen Sie das Instagram-Konto von Grüne Feldkirchen-Westerham https://www.instagram.com/gruene_fw auf dem Bild markieren.
  • Dann posten Sie das Foto mit dem Kampagnen-Hashtag #niceplacefeldkirchenwesterham in der Bildbeschreibung.
  • Der Gewinn wird unter allen Teilnehmer*innen verlost

§ 3 Wettbewerb

(1) Der Teilnahmezeitraum des Wettbewerbs (nachfolgend „Aktionszeitraum“) beginnt am 09.03.2020 und endet am 08.03.2020 um 23:59 Uhr.

(2) Der Gewinn besteht aus 2 Samstags-Tickets für das echelon-Festival 2020

(3) Die/Der Sieger*in werden unter allen Teilnehmer*innen ausgelost.

(4) Gewinnen kann nur, wer bis spätestens 08.03.2020 um 23:59 Uhr Ein Teilnahmebild auf Instagram hochlädt. Maßgeblicher Zeitpunkt der Teilnahme ist die protokollierte Uhrzeit. Bilder, die nicht innerhalb des Aktionszeitraums hochgeladen wurden, werden nicht berücksichtigt. Für etwaige Verzögerungen beim Hochladen bzw. Verarbeitung des Bildes und der Teilnehmerdaten sind weder der Veranstalter, Instagram noch die Kooperationspartner verantwortlich.

§ 4 Teilnehmer*innen

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Feldkirchen-Westerham ab Vollendung des 18. Lebensjahres bis einschließlich 30. Lebensjahres. Minderjährige Personen unter 18 Jahren sind von der Teilnahme ausdrücklich ausgenommen. Eine Gewinnausschüttung an Minderjährige findet nicht statt.

(2) Für die Richtigkeit der angegebenen Daten zur Teilnahme am Wettbewerb, bzw. für die Richtigkeit der Daten zum Zweck einer möglichen Gewinnausschüttung ist ausschließlich die/der Teilnehmer*in verantwortlich. Sämtliche Personenangaben müssen der Wahrheit entsprechen.

(3) Jede*r Teilnehmer*in darf mit mehreren Fotos am Wettbewerb teilnehmen.

§ 5 Ausschluss vom Wettbewerb

(1) Mitglieder von Grüne-Feldkirchen-Westerham und etwaiger beteiligter Kooperationspartner sowie deren Angehörige sind von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich Grüne-Feldkirchen-Westerham das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen und Gewinne nicht auszuschütten bzw. nachträglich abzuerkennen und zurückzufordern.

(3) Ausgeschlossen ist auch, wer unwahre Angaben zu seiner Person macht oder mehrfach (mit unterschiedlichen Teilnehmer-Angaben) an dem Wettbewerb teilnimmt.

§ 6 Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs

(1) Die/Der Sieger*in werden unter allen Teilnehmer*innen ausgelost.

(2) Jeder Sieger muss sich dann innerhalb von 48 Stunden nach Eingang der Gewinnbenachrichtigung per E-Mail mit seinem richtigen Namen auf die Gewinnbenachrichtigung melden. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

Die Sieger werden über Kommentar unter ihrem Siegerbild, via Nachricht auf Instagram oder via E-Mail kontaktiert und aufgefordert, per E-Mail ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Nutzername) zur Verfügung zu stellen und nochmals die zu Kenntnisnahme der Teilnahmebedingungen zu bestätigen. Zudem Verpflichtet der Teilnehmer sich, Grüne_feldkirchen-Westerham die unbearbeitete Originaldatei des Wettbewerbsgegenstandes/Siegerbildes zu übermitteln. Die/der Sieger*in können auf angeschlossenen Internet- und Facebook-Seiten, und anderen Print- und Online-Medien  mit Anzeige des Instagram-Profilfotos für einen Zeitraum von einem Jahr veröffentlicht werden. Des Weiteren werden die Gewinnerbilder als Teil der Kampagne auf Instagram und Facebook mittels „Sponsored Postings“ (Werbeanzeigen) verbreitet und beworben.

(3) Grüne-Feldkirchen-Westerham behält sich vor, den Gewinn nur gegen einen Altersnachweis an die Sieger auszuhändigen.

(4) Im Falle eines Gewinnes erhält die/der Sieger*in die ausgelobten Festival-Tickets.

Die Aushändigung des Gewinnes erfolgt erst nach schriftlicher Übertragung der Nutzungsrechte des Wettbewerbsgegenstandes/Siegerbildes durch den Teilnehmer an den Grüne-Feldkirchen-Westerham. Ohne Übertragung der Nutzungsrechte. Anderenfalls verfällt der Anspruch auf den Gewinn.

§ 7 Einstellung und Nutzung von Inhalten sowie Rechteübertragung

(1) Vor dem Hochladen von Inhalten im Rahmen des Wettbewerbs bzw. der Erstellung und Übermittlung von Werken (Fotos) sowie vor Absenden von Inhalten oder erstellten Werken hat der Teilnehmer sicherzustellen, dass er Urheber des Fotos ist und die öffentliche Zugänglichmachung der Inhalte bzw. Werke nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder gegen Rechte Dritter verstößt.

(2) Es ist verboten, Inhalte oder Werke mit Gewaltdarstellungen hochzuladen und/oder öffentlich zu machen; zudem dürfen die Inhalte oder Werke keine sexuellen, diskriminierenden, beleidigenden, rassistischen, verleumderischen, gegen die guten Sitten verstoßende oder sonstig rechtswidrigen Inhalte oder Darstellungen beinhalten. Ebenso ist es untersagt (bzw. schließt es von der Teilnahme am Wettbewerb aus), solche Inhalte oder Werke hochzuladen, auf denen Firmen-, Marken- oder sonstige Geschäftszeichen bzw. andere geschützte Zeichen und Namen dargestellt werden, sowie an diese angelehnt bzw. erkennbar sind.

(3) Im Hinblick auf die Einstellung von Inhalten und Werken hat der Teilnehmer zuvor ggf. von den auf Inhalten abgebildeten Dritten die erforderliche Genehmigung zur Verwendung, Veröffentlichung und Verbreitung der Bilder einzuholen. Stellt der Teilnehmer Inhalte oder Werke über den Wettbewerb zur Verfügung, räumt er dem DGB im Falle des Gewinns das Recht ein, diese Inhalte im Rahmen oder für Zwecke des betreffenden Wettbewerbs sowie für weitere Werbezwecke zeitlich, inhaltlich und räumlich unbegrenzt zu nutzen und zu veröffentlichen. Zu dieser einfachen Nutzungsberechtigung gehört auch die Genehmigung zur Herstellung von Kopien und Vervielfältigungsstücken. Für die Einräumung des einfachen Nutzungsrechts im Rahmen des Nutzungszwecks wird eine Vergütung für die Nutzung dieser Inhalte des Urhebers nicht gezahlt (davon abgesehen erhalten die/der Gewinner*in Festival-Tickets). Die/Der Teilnehmer*in erklärt sich im Gewinnfall auch damit einverstanden, dass diese Nutzungsrechteerteilung die Bearbeitung des Werkes beinhaltet.

(4) Grüne-Feldkirchen-Westerham ist zur Veröffentlichung der übermittelten Inhalte und Werke nicht verpflichtet.

(5) Der Teilnehmer verpflichtet sich, Grüne-Feldkirchen-Westerham von jeglichen Ansprüchen Dritter, die aus der rechtswidrigen Nutzung oder Einstellung von Informationen, Materialien oder Inhalten und deren Verbreitung über die Website erwachsen, freizuhalten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Teilnehmer den Grüne-Feldkirchen-Westerham nach Bekanntwerden der Rechtswidrigkeit davon in Kenntnis zu setzen, damit geeignete Maßnahmen zur Beseitigung durchgeführt werden können.

(6) Die Teilnehmer*innen erklären sich im Gewinnfall damit einverstanden, dass ihre Profilnamen und Profilfotos für die Bewerbung der laufenden Kampagne #niceplacefeldkirchenwesterham sowie auf den anderen Kanälen verwendet werden.

§ 8 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

Grüne-Feldkirchen-Westerham behält sich vor, den Wettbewerb zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht Grüne-Feldkirchen-Westerham insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/ oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht gewährleistet werden kann. Aus einer solchen vorzeitigen Beendigung des Wettbewerbs entstehen den Teilnehmern keinerlei Ansprüche. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wird, kann Grüne-Feldkirchen-Westerham von dieser Person den entstandenen Schaden ersetzt verlangen.

§ 9 Datenschutz

(1) Nach Abschluss des Wettbewerbs, werden die vom Teilnehmer mitgeteilten erforderlichen personenbezogenen Daten von Grüne-Feldkirchen-Westerham erhoben, gespeichert und verarbeitet. Hierbei kann es sich insbesondere um folgende Daten (nachfolgend „Registrierungsdaten“) handeln:

• Vor- und Nachnamen

• Geburtsdatum

• Anschrift

• E-Mail-Adresse

• Gegebenenfalls Telefonnummer.

Diese Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Wettbewerbs verwendet, d.h. zur Ermittlung und Kontaktaufnahme mit den Siegern.

(2) Ein Anspruch an der Teilnahme am Wettbewerb besteht nicht.

(3) Sämtliche personenbezogene Daten der Teilnehmer werden von Grüne-Feldkirchen-Westerham in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt. Weitere Informationen sind aus der „Datenschutzerklärung ersichtlich.

§ 10 Haftung

(1) Grüne-Feldkirchen-Westerham wird mit der Erfüllung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt. Grüne-Feldkirchen-Westerham haftet nicht für Schäden oder Ansprüche Dritter, die durch unwahrheitsgemäße Angaben des Teilnehmers, durch Gesetzesverstöße des Teilnehmers oder durch Nichteinhaltung der Teilnahmebedingungen durch den Teilnehmer verursacht wurden.

(2) Für sonstige Schäden haftet Grüne-Feldkirchen-Westerham nur, wenn der Schaden durch Grüne-Feldkirchen-Westerham oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

§ 11 Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Allgemeinen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.

(2) Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.